Impressum
Eventhelden mieten – Markus Schuh
Robert-Koch-Str. 8
86343 Königsbrunn
Telefon: 08231/6057694
E-Mail: impressum@handh.de
USt-IdNr.: DE206837730
Ergänzungen unten — Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft. Erarbeitet von einem 5-köpfigen KI-Expertengremium (u. a. IT-/E-Commerce-Recht) mit Synthese und Gegenprüfung. Offene Prüfpunkte stehen direkt im Text als „[Prüfhinweis für den Anwalt: ...]".
Die Rechtsgrundlage der Anbieterkennzeichnung ist auf § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) zu stellen; das TMG wurde zum 14.05.2024 in diesem Punkt abgelöst.
Vertretungsberechtigte Person / Rechtsform ergänzen, z. B. „Inhaber: Markus Schuh". [Prüfhinweis: Rechtsform von Eventhelden mieten – Markus Schuh (Einzelunternehmen, e.K., andere?) war nicht Teil der Vorgaben — bitte mit Markus klären. Falls eingetragener Kaufmann oder andere registerpflichtige Rechtsform: Registergericht und Registernummer ergänzen. Bei nicht eingetragenem Einzelunternehmen entfällt dieser Punkt.]
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG (bereits vorhanden) — Rechtsgrundlagen-Zitat ergänzen.
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben in diesem Impressum.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
[Prüfhinweis für den Anwalt: Aktuellen Rechtsstand der ODR-Verlinkungspflicht 2025/2026 verifizieren, da sich hier zuletzt Änderungen am Funktionsstatus der EU-Plattform ergeben haben; ggf. Hinweistext anpassen.]
Aufsichtsbehörde: Nach dem geschilderten Sachverhalt voraussichtlich nicht einschlägig (keine Kammerberufs- oder sonstige Erlaubnispflicht ersichtlich). [Prüfhinweis: Sicherheitshalber prüfen, ob durch den Kontakt zu Minderjährigen im häuslichen Rahmen eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht (z. B. § 30 GewO oder vergleichbar) entstehen könnte — nach hiesiger Einschätzung eher nicht, da keine Einrichtung, sondern Einzelbesuche im Haushalt des Kunden.]
Redaktionell verantwortliche Person (§ 18 Abs. 2 MStV): Nur erforderlich, falls journalistisch-redaktionelle Inhalte (z. B. Blog) angeboten werden. Bei reiner Buchungsseite nicht einschlägig — gegenprüfen, falls ein Blog existiert oder geplant ist.